Rechtsprechung
BVerwG, 16.07.1979 - 1 B 626.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung - Ausdrückliche Geltendmachung von bestimmten Zulsassungsgründen in der Beschwerdeschrift - Erfüllung des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes bei ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1979 - XI 61/79
- BVerwG, 16.07.1979 - 1 B 626.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1979 - 1 B 626.79
Bei Vorliegen eines gesetzlichen Ausweisungstatbestandes entscheidet die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob die Ausweisung geboten ist (so schon BVerwGE 48, 299 [301 f.]).Das erfordert eine Güter- und Interessenabwägung, wobei in der Regel den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat zuzumuten ist, wenn die Familienangehörigen die Staatsangehörigkeit des Ausländers teilen, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1979 - 1 B 626.79
Das erfordert eine Güter- und Interessenabwägung, wobei in der Regel den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat zuzumuten ist, wenn die Familienangehörigen die Staatsangehörigkeit des Ausländers teilen, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]). - BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1979 - 1 B 626.79
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es vor allem keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Ausweisung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ermessensfehlerfrei verfügt worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Februar 1978 - BVerwG 1 B 26.78 -).